Vorpraktikum

Die Vorschriften für die Ableistung des Vorpraktikums sind in § 4 der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Angewandte Ingenieurwissenschaften und in der Praktikantenordnung geregelt. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
 
 

Anerkennung:


Geben Sie die Praktikumsunterlagen (Berichtsheft, Bescheinigung des Betriebs) im Dekanat ab bzw. kommen Sie mit den vollständigen Unterlagen in die Sprechstunde des zuständigen Betreuers. Fügen Sie den Nachweis über durchgeführte Praktika vollständig ausgefüllt bei.
 
 

Zeitplan:


Lassen Sie das Praktikum frühzeitig anerkennen, um Unklarheiten beseitigen zu können. Auch bereits abgeleistete Teilzeiten können vorab anerkannt werden. Insbesondere in Zweifelsfällen sollten Sie so früh wie möglich den zuständigen Betreuer ansprechen und sich bestätigen lassen, ob die praktische Tätigkeit ausreicht oder weitere Arbeiten erforderlich sind. Mündliche Aussagen sind nicht bindend!

Eine Zulassung zu Prüfung- und Studienleistungen des 4., 5. oder 6. Studienplansemesters ist nur nach vollständiger Anerkennung des Vorpraktikums möglich (§ 4 Abs. 4 Fachprüfungsordnung)!  Ausnahmen sind nicht möglich!
 
 

Berichtsheft:


Das Berichtsheft soll in Wochenberichte gegliedert sein. Es soll für jeden Tag die Werkstätten und die durchgeführten Arbeiten in Stichworten enthalten (ca. 0,5 Seite). Außerdem sollte für jede Woche über eine besonders interessanten Tätigkeit in Form von Skizzen und einer Beschreibung berichtet werden (ca. 1,5 Seiten). Das Berichtsheft muss vom Betrieb abgezeichnet sein.
Was ein Berichtsheft enthalten sollte, zeigen einige Beispiele .
 
 

Anerkennung von Ersatzzeiten:


Von Universitäten bereits anerkannte Praktikumszeiten müssen von der Fachhochschule nicht unbedingt übernommen werden, da sie nicht in jedem Fall den Anforderungen der Praktikantenordnung der Fachhochschule Kaiserslautern entsprechen. Bemühen Sie sich daher rechtzeitig um Anerkennung!
 
 

Nicht anerkannt werden:


Tätigkeiten, die keine praktische Arbeit im Sinne der Praktikantenordnung darstellen, insbesondere Programmieren, Ingenieurstätigkeiten (Entwicklung) usw. Ausnahme: Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (Programmieren u.Ä.) bis zu zwei Wochen. Nicht anerkannt werden ebenfalls schulische Labors.
 
 

Wann entfällt das Vorpraktikum?


Die Ableistung eines Vorpraktikums entfällt für die Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik, Ingenieurinformatik und Informationstechnik bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung als:

Diese Liste ist nicht vollständig. Andere Ausbildungen können ggf. auch teilweise enerkannt werden.

Zuständig für die Anerkennung des Vorpraktikums:


ET, IT, I, WI/E: Prof. Dr. P. Liell

MB, MT, WI/M: Prof. Dipl.-Ing. Karl-Heinz Helmstädter

letzte Änderung: 25.06.2013