Vorpraktikum (Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen)


Die Vorschriften für die Ableistung des Vorpraktikums für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit den Schwerpunkten Maschinenbau/Produktionstechnik, Elektrotechnik/Energietechnik und Polymertechnologie (insbesondere Zeiten und Inhalte) sind in den Angaben zur Durchführung des Praktikums geregelt. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
 
 

Anerkennung:


Geben Sie die Praktikumsunterlagen (Berichtsheft, Bescheinigung des Betriebs) beim zuständigen Betreuer ab. Achten Sie darauf, dass für die  verschiedenen Teile des Praktikums u.U. unterschiedliche Betreuer zuständig sind! Fügen Sie die Bescheinigung über die Anerkennung von Praktikumszeiten vollständig ausgefüllt bei.
 
 

Zeitplan:


Lassen Sie das Praktikum frühzeitig anerkennen, um Unklarheiten beseitigen zu können. Auch bereits abgeleistete Teilzeiten können vorab anerkannt werden. Insbesondere in Zweifelsfällen sollten Sie so früh wie möglich den zuständigen Betreuer ansprechen und sich bestätigen lassen, ob die praktische Tätigkeit ausreicht oder weitere Arbeiten erforderlich sind. Mündliche Aussagen sind nicht bindend!

Eine Zulassung zum letzten Teil der Diplomvorprüfung ist nur nach vollständiger Anerkennung des Vorpraktikums möglich!
 
 

Berichtsheft:


Das Berichtsheft soll in Wochenberichte gegliedert sein. Es soll für jeden Tag die Werkstätten und die durchgeführten Arbeiten in Stichworten enthalten (ca. 0,5 Seite). Außerdem sollte für jede Woche über eine besonders interessanten Tätigkeit in Form von Skizzen und einer Beschreibung berichtet werden (ca. 1,5 Seiten). Das Berichtsheft muss vom Betrieb abgezeichnet sein.
Was ein Berichtsheft enthalten sollte, zeigen einige Beispiele. Es können auch Vordrucke verwendet werden, die im Handel erhältlich sind oder im Ausbildungsbetrieb verwendet werden.
 
 

Anerkennung von Ersatzzeiten:


Von Universitäten bereits anerkannte Praktikumszeiten müssen von der Fachhochschule nicht unbedingt übernommen werden, da sie nicht in jedem Fall den Anforderungen der Praktikantenordnung der Fachhochschule Kaiserslautern entsprechen. Bemühen Sie sich daher rechtzeitig um Anerkennung!
 
 

Nicht anerkannt werden:


Tätigkeiten, die keine praktische Arbeit im Sinne der Praktikantenordnung darstellen, insbesondere Programmieren, Ingenieurstätigkeiten (Entwicklung) usw.
 

letzte Änderung: 27.06.2000