Die Vorschriften für die Ableistung des Vorpraktikums für
den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit den Schwerpunkten Maschinenbau/Produktionstechnik,
Elektrotechnik/Energietechnik und Polymertechnologie (insbesondere Zeiten
und Inhalte) sind in den Angaben zur Durchführung
des Praktikums geregelt. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Geben Sie die Praktikumsunterlagen (Berichtsheft, Bescheinigung
des Betriebs) beim zuständigen Betreuer ab.
Achten Sie darauf, dass für die verschiedenen Teile des Praktikums
u.U. unterschiedliche Betreuer zuständig sind! Fügen Sie die
Bescheinigung über die Anerkennung von Praktikumszeiten
vollständig ausgefüllt bei.
Lassen Sie das Praktikum frühzeitig anerkennen, um Unklarheiten
beseitigen zu können. Auch bereits abgeleistete Teilzeiten können
vorab anerkannt werden. Insbesondere in Zweifelsfällen sollten Sie
so früh wie möglich den zuständigen Betreuer ansprechen
und sich bestätigen lassen, ob die praktische Tätigkeit ausreicht
oder weitere Arbeiten erforderlich sind. Mündliche Aussagen sind nicht
bindend!
Eine Zulassung zum letzten Teil der Diplomvorprüfung ist nur nach
vollständiger Anerkennung des Vorpraktikums möglich!
Das Berichtsheft soll in Wochenberichte gegliedert sein. Es soll
für jeden Tag die Werkstätten und die durchgeführten Arbeiten
in Stichworten enthalten (ca. 0,5 Seite). Außerdem sollte für
jede Woche über eine besonders interessanten Tätigkeit in Form
von Skizzen und einer Beschreibung berichtet werden (ca. 1,5 Seiten). Das
Berichtsheft muss vom Betrieb abgezeichnet sein.
Was ein Berichtsheft enthalten sollte, zeigen einige Beispiele.
Es können auch Vordrucke verwendet werden, die im Handel erhältlich
sind oder im Ausbildungsbetrieb verwendet werden.
Von Universitäten bereits anerkannte Praktikumszeiten müssen
von der Fachhochschule nicht unbedingt übernommen werden, da sie nicht
in jedem Fall den Anforderungen der Praktikantenordnung der Fachhochschule
Kaiserslautern entsprechen. Bemühen Sie sich daher rechtzeitig um
Anerkennung!
Tätigkeiten, die keine praktische Arbeit im Sinne der Praktikantenordnung
darstellen, insbesondere Programmieren, Ingenieurstätigkeiten (Entwicklung)
usw.
letzte Änderung: 27.06.2000